Verbrennerverbot ab 2035 gilt vorerst nicht für Motorräder.

Die EU hat entschieden: Ab 2035 soll das Verbot von Verbrennungskraftmaschinen in neu zugelassenen Privat-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in Kraft treten. U.a. davon noch nicht betroffen: das Motorrad.

Das liegt zum einen daran, dass Motorräder weniger CO₂ ausstoßen als andere motorisierte Fahrzeuge. Zum anderen gibt es für Bikes aktuell noch nicht mal ein Emissionslimit, welches durchaus eine notwendige Vorstufe zu einer solchen Maßnahme wäre.

 

Und doch ist die Zukunft des bewährten Antriebs auch in diesem Bereich alles andere als gesichert. Deswegen arbeiten die Motorradhersteller bereits heute intensiv an alternativen Antriebskonzepten vom rein batterieelektrischen Lösungen über den Brennstoffzellenantrieb bis hin zum Wasserstoffmotor. Viel diskutiert bleiben zudem auch die E-Fuels.

 

Eine Alternative, die es bereits gibt und die sich immer größerer Beliebtheit erfreut, sind E-Motorräder und E-Roller. Zugegeben, ein anderes Fahrgefühl, aber mit Blick auf die Zukunft durchaus eine Überlegung wert.

 

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